DAC-System der Steiermark: Herkunftspyramide setzt sich durch

Mit der kommenden Ernte führen die Weingüter der Steiermark das DAC-System ein und unterscheiden gemäß den drei Weinbaugebieten zwischen Südsteiermark DAC, Vulkanland DAC und Weststeiermark DAC. Am Ende eines langwierigen Prozesses steht eine Klassifizierung, die nun auch ins österreichische Weingesetz einfließt. Anders als in den bestehenden DAC-Gebieten liegt in der Steiermark der Fokus nicht auf den Rebsorten, sondern auf der Herkunft der Weine.

 

Wie lange die Suche nach einer Lösung gedauert hat, lässt sich nicht mehr genau sagen. In vielen Weinbaubetrieben hat mittlerweile ein Generationswechsel stattgefunden. Die neu entstandene Dynamik ließ es zu, eingefahrene Systeme demokratisch zu durchbrechen. Weil sich Klassifizierungen wie »Steirische Klassik« oder Lagenbezeichnungen über Jahrzehnte hinweg etabliert hatten, wurde die Notwendigkeit einer neuen Klassifizierung lange nicht erkannt.

 

Die 13 bestehenden DAC-Gebiete (»DAC« steht für »Districtus Austriae Controllatus«) positionierten sich mit Rebsorten, der »Weinviertel DAC« beispielsweise ist stets ein Grüner Veltliner. Aufgrund der Sortenvielfalt der Steiermark kam eine Beschränkung auf ein oder zwei Rebsorten nicht in Frage. Es musste ein ausgeklügeltes System erarbeitet werden, das einen Herkunftsschutz ohne Festlegung auf eine Rebsorte ermöglicht.

 

Gesetzlich geschützte Herkunft

 

In der Steiermark können Sie DAC-Weine künftig als Rieden-, Orts- und Gebietsweine trinken. Unseren Kunden ist diese Einteilung bereits bekannt, da wir nebst einigen anderen Weingütern seit Jahren die dreiteilige »Herkunftspyramide« verwenden. Für das neue DAC-System wurden die wichtigsten neun Rebsorten der Region zugelassen. Somit entspricht nahezu unser gesamtes Sortiment den DAC-Kriterien. Wesentlicher Unterschied: Die neuen Regeln fließen nun in das Weingesetz ein und beruhen nicht mehr auf Freiwilligkeit. Herkunftsbezeichnungen werden folglich strenger gehandhabt. Außerdem sind die Erscheinungstermine aller DAC-Weine gesetzlich geregelt: Rieden- und Ortsweine kommen nicht vor 1. Mai des auf die Ernte folgenden Jahres in den Verkauf, Gebietsweine nicht vor 1. März. Den Weinen bleibt damit mehr Zeit im Keller, um ihren herkunftstypischen Charakter zu entwickeln.

 

Möchte ein Weingut einen Wein aus mehreren Gebieten keltern oder schon im Dezember auf den Markt bringen, ist das natürlich erlaubt, allerdings ohne DAC-Siegel. Als Herkunftsbezeichnung darf dann »Steiermark« geführt werden. Eine enger gefasste Herkunftsbezeichnung wie »Südsteiermark« oder eine, die eine bestimmte Herkunft suggeriert (z.B. Felskogl), ist verboten.

 

»Ratscher« wird »Ehrenhausen«

 

Die Herkunftspyramide hat sich somit für alle drei steirischen DAC-Gebiete durchgesetzt und bleibt unserem Weingut erhalten. Zu ein paar Änderungen kommt es dennoch. So wird beispielsweise aus dem Ortswein »Ratscher Sauvignon Blanc« ein »Ehrenhausen Sauvignon Blanc«. Im Sinne der Gemeinschaft verzichteten die Winzer auf bereits verwendete Ortsbezeichnungen. Sie fassten bedeutende Weinorte wie Ratsch oder Glanz aufgrund vorherrschender Gegebenheiten in größere Einheiten zusammen. Ehrenhausen steht für seine Kalkböden, Gamlitz für Sand, Leutschach für Mergel, etc.

 

Die genaueste Herkunftsbezeichnung gilt nach wie vor für die Riedenweine. Unsere Aushängeschilder

der Ried Nussberg, Ried Sulz, Ried Perz & Co. wird es also auch weiterhin geben. Sie sind mit der kommenden Ernte Südsteiermark DAC Riedenweine.

 

»Ich danke allen, die an der neuen Herkunftsordnung mitgearbeitet und dabei das Gemeinwohl vor das betriebliche Einzelinteresse gestellt haben, besonders den jungen BetriebsführerInnen, die eine neue Dynamik in die Verhandlungen gebracht haben«, so Wilhelm Klinger, Geschäftsführer der ÖWM.

 

 

Steiermark DAC-Herkunftspyramide

Gebiete: Südsteiermark DAC, Vulkanland DAC, Weststeiermark DAC

Zugelassene Rebsorten: Welschriesling, Weißburgunder, Morillon, Grauburgunder, Riesling, Gelber Muskateller, Sauvignon Blanc, Traminer und Schilcher

 

RIEDENWEINE: AUSDRUCK UND POTENZIAL BESTER RIEDEN

erhältlich ab 1. Mai des auf die Ernte folgenden Jahres

 

ORTSWEINE: DIE LOKALEN SPEZIALITÄTEN

erhältlich ab 1. Mai des auf die Ernte folgenden Jahres.

Südsteiermark DAC: Kitzeck-Sausal, Eichberg, Leutschach, Gamlitz, Ehrenhausen

Vulkanland DAC: Oststeiermark, Riegersburg, Kapfenstein, St. Anna, Tieschen, Klöch, Straden, St. Peter

Weststeiermark DAC: Ligist, Stainz, Deutschlandsberg, Eibiswald

 

GEBIETSWEINE: DIE VIELFALT DER GEBIETE

erhältlich ab 1. März des auf die Ernte folgenden Jahre

 

August 2018

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