Bergwein
Gemäß österreichischem Weingesetz stammt ein „Bergwein“ aus Lagen mit mindestens 26 Prozent Steigung. Die geschützte Bezeichnung ist eine Würdigung der schweißtreibenden Handarbeit in den steilen Weingärten.
Als Hommage an die Vielfalt und die Steillagen der Südsteiermark keltern wir unseren „Bergwein“. Mit einem hohen Anteil an Sauvignon Blanc bekennen wir uns zu unserer Leitsorte, doch auch der Ertrag der alten, knorrigen Welschriesling-Rebstöcke fließt in unseren Bergwein ein.
„Bergwein“ ist der einzige gesetzlich geregelte Begriff, der auf die Erschwernis seiner Produktionsbedingungen in den steilen Weingärten hinweist.