Neue Ideen zum Herkunftsschutz
Ab dem Jahrgang 2018 bringt das neue gesetzlich geregelte Herkunftssystem klare Produktionsregeln für den steirischen Wein und sorgt für Transparenz gegenüber den Kunden.
Ein Wein, der „Südsteiermark“ am Etikettträgt, garantiert künftig nicht nur die südsteirische Herkunft der Trauben, sondern auch hohe Qualität durch handwerkliche Weingartenpflege (100 Prozent Handlese) sowie ausreichend Reifezeit im Keller (keine Frühfüllungen). Der für die Steiermark typischen Rebsortenvielfalt wird im neuen Gesetz Rechnung getragen: Dem Weinliebhaber dürfen die neun gängigsten Sorten in den drei Qualitätsstufen Gebiet-Ort-Riede angeboten werden.
„Wir sind vom Konzept des Herkunftsschutzes überzeugt. Das bedeutet aber auch, dass unsere aromatisch-frischen Weine nicht mehr als Marke ‚Steirische Klassik‘ geführt werden, sondern als Gebietsweine der Südsteiermark. Wir konnten die Marke ‚Steirische Klassik‘ 25 Jahre lang mitprägen und sind dankbar für ihren Erfolg. Wir sehen sie als Wegbereiterin des Herkunftsschutzes.“
Frühjahr 2019